FAQ
Häufig gestellte Fragen
Kann man die Fahrzeuge kaufen oder leasen?
Die Fahrzeuge können nur geleast werden.
Kann man die Fahrzeuge individuell ausstatten?
Angeboten werden sowohl LR-Sondermodelle, als auch Basismodelle, die gegen Aufpreis individuell zusammengestellt werden können. Das entsprechende Autohaus berät Sie gern.
Wie lange läuft der Leasingvertrag?
Die Laufzeit beträgt generell 12 Monate. Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nicht möglich.
Wie viele Kilometer kann man innerhalb der Laufzeit fahren?
Die Standardlaufleistung beträgt 10.000 km / jährlich. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden nach Ende des Vertrages von der Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt. Die Kosten für Mehrkilometer entnehmen Sie bitte Ihrem Leasingvertrag.
Gibt es allgemeine Voraussetzungen für das Leasinggeschäft?
Nach Prüfung durch die Leasinggesellschaft muss eine positive Bonität gegeben sein. Kriterien sind u.a. ein geregeltes monatliches Einkommen, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt (z.Zt. für Alleinstehende 1.133,80 €), keine negativen Einträge bei der Schufa, kein Insolvenzverfahren.
Wie erfolgt die Zahlung der Leasingraten?
Die Leasinggesellschaft zieht die monatlichen Leasingraten direkt vom Geschäftskonto des Leasingnehmers ein.
Wann und wie erfolgt die Zahlung des Zuschusses durch LR?
Fragen Sie Ihren Ansprechpartner.
Welche Voraussetzungen können Sie erfüllen, um ein neues Fahrzeug nach Leasingende des aktuellen Vertrages bestellen zu können?
Sie können sich vor Bestellung eines neuen Fahrzeuges innerhalb der letzten 6 Monate vor Leasingende erneut durch eine Anzahlung (Produktunterlegt) die Vorraussetzung dafür erfüllen.
Jedes Leasingfahrzeug muss Vollkasko versichert werden. Der Leasingnehmer kann das Fahrzeug bei der Versicherungsgesellschaft seiner Wahl versichern und so auch seinen Schadensfreiheitsrabatt einbringen.
Der Leasingnehmer und Halter des Fahrzeuges muss nicht identisch mit dem Ver- sicherungsnehmer sein. Gern vermittelt Ihnen das Autohaus auch ein Versicherungsangebot. Für die Mercedes Fahrzeuge A-Klasse und GLA bietet die Mercedes Leasing Bank eine Flottenversicherung an. Die Versicherungsstück- prämie beläuft sich auf 84,00 € im Monat (SB = TK 500,00 € / VK 500,00 € je Schadenfall) und beinhaltet eine GAP-Absicherung und ein Schadenmanagement.
Ist eine GAP Risiko Abdeckung empfehlenswert?
Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsunternehmen unbedingt ein Angebot für die sogenannte GAP-Deckung machen. GAP, bedeutet im Englischen „Lücke“. Eine GAP-Deckung ist speziell im Bereich einer Kfz-Versicherung das Überbrücken einer möglichen finanziellen Lücke, die dem Leasingnehmer zusätzliche Kosten bereiten kann.
Die GAP-Deckung ist für geleaste Fahrzeuge sehr wichtig. Sollte ein Totalschaden an dem geleasten Fahrzeug auftreten, müsste der Fahrzeughalter trotz bestehen- der Kaskoversicherung einen Großteil der Kosten selbst tragen. Das gilt auch für Diebstahl des geleasten Fahrzeuges. Die GAP-Deckung ersetzt im Schadensfall den Differenzbetrag zwischen dem derzeitigen Wiederbeschaffungswert des geleasten Fahrzeuges und dem Abrechnungsbetrag laut des Leasingvertrages. Diese Differenz muss – wenn keine GAP-Deckung im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist – vom Leasingnehmer sonst allein getragen werden. Die GAP-Deckung gibt dem Versicherungsnehmer Schutz vor zusätzlichen Kosten, die bei Abschluss des Leasingvertrages generell noch nicht abzusehen sind. Die GAP-Deckung kostet monatlich nur wenige EURO.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer?
Die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer erfragen Sie bitte im Autohaus.
Wer kommt für Wartung und Inspektionen auf?
Der Leasingnehmer trägt alle Kosten, die mit dem Betrieb des Fahrzeugs im Zusammenhang stehen und nicht unter die Gewährleistung des Herstellers fallen, wie z.B. Wartung, Inspektion, Kraft- und Betriebsstoffe, Steuern, Gebühren u.ä.
Gibt es ein Zusatzpaket für Wartung und Verschleiß?
Jeder Autohersteller bzw. jede Leasinggesellschaft bietet entsprechende Bausteine an, die man zusätzlich zur monatlichen Leasingrate hinzubuchen kann.
Beispielhaft werden u.a. folgende Leistungen abgedeckt: Kosten für Wartung (Inspektions-Service laut Serviceplan in einer autorisierten Vertragswerkstatt einschließlich Ölwechsel, Schmierstoffen und Dichtungen), Verschleißreparaturen (sämtliche Werkstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden), Die Dienstleistung beinhaltet auch Defekte an der Elektrik bzw. elektronische Reparaturen an z.B. Glühlampen, Batterie, Steuergeräte, Schalter, Radio*, Navigationsgeräte* oder Telefon* (* soweit im Neuwagen-Liefer- umfang enthalten). Wenden Sie sich bitte an das entsprechende Autohaus.
Wo können die Fahrzeuge abgeholt werden und was kosten die Überführungen?
Bitte sprechen Sie eine individuelle Auslieferung bei Bestellung direkt mit dem Autohaus ab.
Tabelle Überführungskosten
Wo kann das Fahrzeug zum Leasingende abgegeben werden?
Eine Rückgabe zum Leasingende regelt der ausliefernde Händler, er teilt jeweils mit, wo das Fahrzeug zum Leasingende zurückzugeben ist.
Wie und wo erfolgt die Zulassung?
Die Zulassung erfolgt bei den Fahrzeugen der Marken Audi, Mini, VW und Smart auf eigenen Namen und Rechnung des Leasingnehmers, der somit Halter des Fahrzeuges wird. Ein Kennzeichen „WAF-LR xxx“ ist nicht möglich.
Die Mercedes Fahrzeuge GLA und A-Klasse werden über die LR Partner Benefits GmbH zugelassen und erhalten ein amtliches Kennzeichen im Nummernkreis BE-LR-8.000 – 9.999. Die Kennzeichen werden fortlaufend vergeben.
Wer darf mit dem Leasingfahrzeug fahren?
Die Fahrerberechtigung regelt der individuell abgeschlossene Versicherungsvertrag. Dort ist geregelt, ob neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen fahrberechtigt sind (z.B. Lebenspartner, erwachsene Kinder, Eltern, u.a.), sofern eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt).
Stand: 06.2018